Wie genau funktioniert die Umlage der Grundsteuer auf Mieter, und gibt es dabei rechtliche Einschränkungen?
1 Antwort
Von Helmut am 20.10.2024, 12:02 Uhr:
Die Grundsteuer wird üblicherweise über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt. Laut der Betriebskostenverordnung zählt sie zu den umlagefähigen Nebenkosten. Es gibt jedoch keine festen Prozentsätze, sondern es wird in der Regel entsprechend der Größe der Mietwohnung aufgeteilt. Es ist wichtig, dass dies im Mietvertrag klar geregelt ist. Wie hoch die Belastung für Mieter tatsächlich ist, erfährst du hier: https://www.uamr.de/grundsteuer-umlegung-so-belastet-es-mieter/
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Die Grundsteuer wird üblicherweise über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt. Laut der Betriebskostenverordnung zählt sie zu den umlagefähigen Nebenkosten. Es gibt jedoch keine festen Prozentsätze, sondern es wird in der Regel entsprechend der Größe der Mietwohnung aufgeteilt. Es ist wichtig, dass dies im Mietvertrag klar geregelt ist. Wie hoch die Belastung für Mieter tatsächlich ist, erfährst du hier: https://www.uamr.de/grundsteuer-umlegung-so-belastet-es-mieter/