Selbstgebauten Getränkeautomaten aufstellen (Rechtliches)?

Grüß Gott, Ich habe selbst einen Getränkeautomat (nur 0,5l Einweg-Sprudelwasser-Flaschen) gebaut, und möchte diesen gerne in meiner Hauseinfahrt aufstellen. Der Automat an sich ist soweit sicher und nicht so leicht auszutricksen. Ich wohne auf dem Land und möchte diesen nur am Wochenende bei schönem Wetter aufstellen, da direkt vor meinem Haus eine sehr beliebte Wander-/ Spaziergängerroute verläuft. Ich wollte Fragen, ob ich dazu irgendeine Genehmigung oder einen Gewerbeschein brauche, wenn ich das Wasser im Getränkemarkt meines Vertrauens inkl. Mehrwertsteuer kaufe und diese dann an meinem Automataten verkaufe. Ich weis, dass ich kein großes Geschäft damit machen werde; ich möchte ihn mehr aus Spaß aufstellen (vielleicht auch ein bisschen zum angeben...). Ich würde mich wirklich über ehrliche und hilfreiche Antworten freuen. Grüße aus dem Bayerwald!


1 Antwort

Von Erwin Gabler am 20.05.2016, 11:58 Uhr:

Grundsätzlich ist da schon eine Gewerbeanmeldung erforderlich, für jeden der gewerbsmäßig etwas betreibt und sei es auch "auch nur" ein Getränkeautomat!

Ob darüber hinaus noch weitere Genehmigungen bzw. eine Betriebserlaubnis für den Automat erforderlich ist, muß ebenfalls im Vorfeld bzw. vor der Inbetriebnahme noch geklärt werden.

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